Steuerberater Hans Neuffer für Heilbronn: Experte für Einkommenssteuer von Vermietungen
Vermieten oder verpachten Privatpersonen Häuser, Wohnungen oder Grundstücke, fordert das Finanzamt für die Einnahmen Einkommensteuer. Die Steuerhöhe hängt vom persönlichen Steuersatz ab – dieser basiert auf den Gesamteinnahmen aus allen Einkunftsarten wie Lohn und Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit. Von Ihren Mieteinnahmen dürfen Sie laufende Kosten, Schuldzinsen und Abschreibungen abziehen. Die entsprechenden Angaben machen Sie in Anlage V der jährlichen Einkommensteuererklärung. Diese Aufgabe erledigen wir gerne für Sie. Die Thematik Einkommensteuer und Vermietung ist ein Schwerpunkt unserer Leistungen: Mit unserer Unterstützung nutzen Sie sämtliche Optionen der Steuergestaltung!