Steuerberater Hans Neuffer für Heilbronn: Experte für Einkommenssteuer von Vermietungen

Vermieten oder verpachten Privatpersonen Häuser, Wohnungen oder Grundstücke, fordert das Finanzamt für die Einnahmen Einkommensteuer. Die Steuerhöhe hängt vom persönlichen Steuersatz ab – dieser basiert auf den Gesamteinnahmen aus allen Einkunftsarten wie Lohn und Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit. Von Ihren Mieteinnahmen dürfen Sie laufende Kosten, Schuldzinsen und Abschreibungen abziehen. Die entsprechenden Angaben machen Sie in Anlage V der jährlichen Einkommensteuererklärung. Diese Aufgabe erledigen wir gerne für Sie. Die Thematik Einkommensteuer und Vermietung ist ein Schwerpunkt unserer Leistungen: Mit unserer Unterstützung nutzen Sie sämtliche Optionen der Steuergestaltung!

Einkommensteuer und Vermietung: Wir beraten Sie umfangreich!

Bei Mieteinnahmen kommt es in der Steuererklärung darauf an, dass Sie alle abzugsfähigen Ausgaben angeben und Ihre Investitionen vorausschauend planen. Sie können zum Beispiel den Gebäudewert 50 Jahre lang nach dem Erwerb oder dem Bau abschreiben – das Finanzamt erkennt jedes Jahr 2 % des Werts an. Das beschränkt sich auf den Wert der Immobilie, die Kosten für Grund und Boden akzeptiert der Fiskus nicht. Entsprechend müssen Sie gezielt den Gebäudewert errechnen. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie. Zusätzlich reduzieren Investitionen in die Instandhaltung und Modernisierung Ihre Steuerzahlungen. Hier empfehlen sich gründliche Analysen und Kalkulationen.

Vielfältige Möglichkeiten, um Ihre Steuerlast zu senken

Investitionen in Ihre Immobilie wie eine energetische Sanierung und der Anbau von Balkonen zahlen sich doppelt aus: Sie steigern die Attraktivität Ihres Gebäudes und verringern die Steuerforderungen. Wir klären Sie auf, welche Investitionen Sie abschreiben können und wie sie sich auf Ihre Steuerzahlungen auswirken. Bei Maßnahmen wie der energetischen Sanierung und dem barrierefreien Umbau locken zudem ansprechende staatliche Fördermittel. Erwähnung verdienen die Förderkredite und Zuschüsse der öffentlich-rechtlichen KfW-Bank. Unsere Experten fertigen detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen, bei denen sie alle finanziellen Faktoren berücksichtigen. Bei sämtlichen Fragen rund um den Themenkomplex Versteuerung von Miet- und Pachteinnahmen profitieren Sie von unserem Know-how! Kontaktieren Sie unsere Steuerexperten aus dem Raum Heilbronn und Stuttgart, wir beraten Sie kompetent und individuell.

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